Sehr geehrte Gäste,
ab dem 30.05.2020 durften wir wieder vermieten. Die Ferienwohnungen wurden entsprechend den Anforderungen gereinigt und die Ausstattung dort wo notwendig angepasst. Z. B. wurden Zeitschriften und Bücher, die zum allgemeinen Gebrauch bereit gestellt waren entfernt. Natürlich ist alles was für den Komfort in den Wohnungen erforderlich ist weiterhin vorhanden. Hinter den Eingangstüren befindet sich jeweils ein Gerät mit Desinfektionsmittel für die Desinfektion der Hände.
Ab dem 02.11.2020 ist die Vermietung wieder für mindestens einen Monat untersagt! Derzeit gilt das Beherbungsverbot bis zum 31.01.2021
Wir haben Masken vorrätig, die wir ihnen gegen eine Gebühr von € 3,00 / Stück überlassen können.
Bitte beachten sie folgende allgemeine Hinweise:
Bitte informieren sie die zuständige Stellen bei Unwohlsein, Fieber, weiteren Symtomen, wenn der Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus besteht. Sie können das Gesundheitsamt Garmisch-Partenkirchen wie folgt erreichen. Geben sie bitte auch uns die notwendigen Informationen.
Coronavirus, Einschränkungen: Achtung! Unsere Touristinformation gibt bekannt:, Am 25.09.2020 wurde Tirol zum Risikogebiet erklärt und eine entsprechende Reisewarnung ausgesprochen. Grundsätzlich gelten die Bestimmungen der Einreise-Quarantäneverordnung (EQV).
Hotline und E-Mail Adresse zum Coronavirus Gesundheitsamt Garmisch-Partenkirchen
Aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus in Deutschland hat das Gesundheitsamt Garmisch-Partenkirchen eine Hotline unter der Telefonnummer 08821 / 751-500 sowie eine E-Mail Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! eingerichtet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes stehen dort den Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises Garmisch-Partenkirchen Montag bis Freitag von 9.00 bis 17.30 Uhr sowie Samstag und Sonntag von 10.00 bis 17.00 Uhr für Fragen zum Coronavirus zur Verfügung. Vor allem bittet das Gesundheitsamt Personen, die in Kontakt mit bereits infizierten Personen standen, sich dringend zuerst zur Beratung an die geschaltete Hotline zu wenden.
unten: auszugsweise entnommen von der Seite: https://www.alpenwelt-karwendel.de/coronavirus
Gäste
- Abfrage von Erkrankungen/akuten Krankheitssymptomen bei Anreise
- Hinweis auf Informationspflicht der Gäste bei relevanten Symptomen (auch wenn sie erst vor Ort auftreten)
- Mögliche Änderung in der Gästeabwicklung kommunizieren (z.B. kontaktlose Schlüsselübergabe, Anforderungen beim Check-in/-out)
Anreise
- Hinweis auf bevorzugtes/kontaktärmstes Verkehrsmittel: Auto
- Auf Verzicht von Fahrgemeinschaften mit Personen außerhalb des eigenen Hausstandes hinweisen
Rezeption/Kasse/Check-in/Check-out
- Physische Distanz der Mitarbeiter untereinander (1,5 m), bei größeren Betrieben: Arbeiten in getrennten Gruppen
- Tragen von Mund-Nasen-Schutz für Personal, regelmäßiger Wechsel der Masken
- Anbringung von Desinfektionsmittelspendern an Ein- und Ausgängen/Rezeption
- Wohnungs-/Zimmerschlüssel werden bei An- und Abreise desinfiziert und befinden sich an der Wohnungs-/Zimmertür
- Meldescheine werden mit eigenem Stift von Gast ausgefüllt
- Verbale Hinweise auf Informationspflicht bei Unwohlsein
- Keine Prospektständer, auf Nachfrage herausgeben
- lt. Touristinformaton alpenwelt-karwendel.de: Derzeit dürfen Gäste aus maximal 2 Unterschiedlichen Haushalten eine gemeinsame Wohneinheit nutzen ! (veraltet ist: Nur Unterbringung von Gästen aus einer häuslichen Gemeinschaft/Familie) Gültig ist die jeweils aktuelle behördliche Vorgabe!
- Es gilt ausserdem laut: https://verantwortungsvolle-gastgeber.bayern/informationen-fuer-beherbergungsbetriebe/
Auch bei Übernachtungen sind die geltenden Kontaktbeschränkungen einzuhalten: Eine Wohnung oder ein Zimmer beziehen nur Gäste, denen der Kontakt zueinander erlaubt ist – wie etwa Angehörige eines Haushalts oder Lebenspartner. Gruppenübernachtungen sind derzeit nicht möglich. - Regelmäßiges Lüften geschlossener/Gemeinschaftsräume
Wir versuchen die Angaben aktuell zu halten. Eine Gewähr für die jederzeitige Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit kann nicht übernommen werden! Bitte informieren sie sich bitte auch auf den offiziellen Seiten über einzuhaltende Vorschriften und Schutzmaßnahmen. Im Zweifelsfall gelten die aktuell veröffentlichten Vorgaben der Bayrischen Staatsregierung!
Weitere Informationen finden sie:
und hier auf der offiziellen Seite der BAYERN TOURISMUS Marketing GmbH
Informatonen der Alpenwelt Karwendel incl. Mittenwald
Informationen aus Österreich, direkt südlich von Mittenwald
Ab dem 30.05.2020 durften wir wieder vermieten. Die Ferienwohnungen wurden entsprechend den Anforderungen gereinigt und die Ausstattung dort wo notwendig angepasst. Z. B. wurden Zeitschriften und Bücher, die zum allgemeinen Gebrauch bereit gestellt waren entfernt. Natürlich ist alles was für den Komfort in den Wohnungen erforderlich ist weiterhin vorhanden. Hinter den Eingangstüren steht jeweils ein Gerät mit Desinfektionsmittel für die Hände zur Verfügung. Derzeit gilt ein erneutes Beherbungsverbot bis zum 10.01.2021
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Wir werden auch weiterhin alle aktuellen Informationen unter folgendem Link veröffentlichen:
https://www.alpenwelt-karwendel.de/corona-info
Am 06.01.2021 hat der Ministerrat in Bayern beschlossen die Maßnahmen bis 31. Januar 2021 zu verlängern. Die entsprechende Mitteilung können sie unter folgendem Link abrufen: https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-6-januar-2021/
Das Beherbergungsverbot gilt im Moment bis 31.01.2021